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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der netcup GmbH

1. Geltungsbereich, Änderung der AGB

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Internet-Dienstleistungen zwischen der netcup GmbH (im folgenden: netcup) und ihren Kunden. Die im Anhang aufgeführten Sonderbedingungen für die Übergabe und Nutzung von Software, für Servermanagement und für Reseller gelten nur, soweit der Kunde eine der dort genannten Leistungen von netcup in Anspruch nimmt.
  2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge (Aufträge/Bestellungen), auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn netcup ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
  3. netcup behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten AGB nur unter den besonderen Anforderungen der nachfolgenden Ziff..
  4. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die netcup nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. netcup wird dem Kunden die abgeänderten AGB vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von netcup seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch netcup berechtigt, den Vertrag nach Nr. 6 Ziff. 3 mit ordentlicher Frist zu kündigen.

2. Zustandekommen von Verträgen, Kommunikation

  1. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte von netcup unverbindlich. Maßgeblich sind jeweils die auf der Webseite von netcup unter www.netcup.de veröffentlichten Angebote und Leistungsbeschreibungen.
  2. Aufträge des Kunden können schriftlich oder per Fax entgegengenommen werden. Eine Auftragserteilung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich, netcup wird auf solche Anfragen hin jedoch dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten.
  3. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftlich Benachrichtigung verlangt, ist er damit einverstanden, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per Email übermittelt werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen wie insbesondere die Zugangsdaten für vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen.
  4. Zum Zwecke der Kreditprüfung wird die mediaFinanz GmbH, Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück, netcup die in ihrer Datenbank zu dem Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern netcup sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet netcup Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

3. Leistungsumfang

  1. netcup ist zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die netcup keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von netcup haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.
  2. Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet netcup eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 99,6% im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:
    • Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die netcup keinen Einfluss hat
    • Unterbrechungen durch höhere Gewalt
    • kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates)
  3. Die garantierte Mindestverfügbarkeit lässt sich durch optional hinzubuchbare "Service-Level" erhöhen. Die zusätzlichen Bedingungen des "Service-Level" werden in einer gesonderten Produktbeschreibung aufgeführt. Diese gelten zusätzlich zu den in den AGB genannten Bedingungen. Die netcup GmbH erstattet dem Kunden entstandene Schäden, wenn der "Service-Level" nicht eingehalten wird. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf das Kundenkonto. Die Erstattung kann nur dann erfolgen, wenn der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt hat, bei der netcup GmbH in schriftlicher Form per Brief oder Fax angezeigt hat. Eine solche Gutschrift kann grundsätzlich erst nach Ablauf des betroffenen Monats beantragt werden, in der die Nichteinhaltung entstanden ist. Für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels beziehungsweise des Faxeingangs maßgeblich. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die maximale Höhe der Gutschrift 100% der Monatsmiete des vom Kunden bei der netcup GmbH gebuchten Produktes, für welches das "Service-Level" nicht eingehalten wurde.
  4. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führt netcup regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird netcup diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen und den Kunden hierauf zuvor hinweisen.
  5. Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von netcup erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird netcup den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.
  6. netcup ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Dienstleistungen ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen.
  7. Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei netcup zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif zurückerstattet.
  8. Soweit im einzelnen Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde, erbringt netcup Supportleistungen durch die Beantwortung von Kundenfragen per Email, die über das Kontaktformular auf www.netcup.de/kontakt gestellt werden.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.
  2. netcup bietet dem Kunden die Möglichkeit an, anfallende Beträge bequem per Lastschrift zu bezahlen. Der Kunde kann hierzu bei Auftragserteilung und auch während der Laufzeit eines Vertrages eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Diese Einzugsermächtigung gilt auch für neue, vom Kunden mitgeteilte Bankverbindungen und ist jederzeit widerruflich. Bei vom Kunden verursachten unberechtigten Rücklastschriften kann netcup die von der Fremdbank dafür tatsächlich berechneten Gebühren vom Kunden zurückfordern. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass netcup gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann netcup ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren; dies gilt auch für Domains, die für den Kunden registriert wurden. Für eine solche Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zu zahlen, soweit er nicht nachweist, dass im Einzelfall gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der einem monatlichen Entgelt entspricht, kann netcup das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
  6. Der Kunde kann gegen Forderungen von netcup nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  7. Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von netcup bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). netcup behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird netcup den Kunden ausdrücklich hinweisen.

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung seine persönlichen Daten, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung auch seine Bankverbindung richtig und vollständig anzugeben und netcup Änderungen an diesen Daten unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.

  3. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, führt netcup keine Sicherung der Kundeninhalte durch.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von netcup zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von netcup führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:
    • massenhafter Versand von Emails
    • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist (z.B. sog. "Warez"-Seiten, illegale MP3-Downloads)
    • Betrieb von sog. "Mining-Diensten" für Kryptowährungen wie z.B. "Bitcoin", "Ethereum", "OneCoin" oder "Monero".
    • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten
    • Betreiben von Serverdiensten , die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern
  6. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch netcup nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.
  7. netcup ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind, oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird netcup dem Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird netcup den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder netcup aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann.
  8. Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von netcup feststellen, wird er netcup umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit, die für Verbraucher 24 Monate nicht überschreiten darf.
  2. Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Kunden geschlossen werden, verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
  3. Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
  4. Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für uns also aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir darum durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die Kundennummer oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Am sichersten wäre es daher, wenn die Kündigung schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Verwaltungsbereich (CCP) erfolgt, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Es wäre für die eindeutige Identifizierung des Kündigenden auch hilfreich, wenn die vom Absender genutzte E-Mailadresse für den Kundenaccount hinterlegt ist und/oder die E-Mail ein digitalisiertes / eingescanntes Schreiben in PDF-Form enthält, das den Willen einer Kündigung ausdrücklich bekundetet und vom Kunden handschriftlich unterschrieben ist. Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität des Kündigenden behalten wir uns vor durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen.
  5. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von netcup keine rechtzeitige Anweisungen, ist netcup berechtigt, die Domains zu löschen (Close). Erfolgt die Kündigung durch netcup, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass netcup den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.
  6. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch netcup liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.
    • Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.
    • Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch netcup nicht unverzüglich ab.

7. Gewährleistung und Haftung

  1. netcup haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von netcup liegen. netcup haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.
  2. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
  3. netcup haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet netcup, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet netcup für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
  4. Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die netcup aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus Nr. 5 dieser AGB entstehen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, netcup von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von netcup (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).

8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Karlsruhe. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sondervorschriften für die Reservierung von Domains

    Beauftragt der Kunde netcup mit der Registrierung von Domains, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. netcup reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch netcup (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. netcup hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.
  2. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.
  3. Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.
  4. netcup wickelt Domainregistrierungen über die EPAG Domainservices GmbH, 53113 Bonn, Deutschland ab. Davon ausgenommen sind Domains mit den Endungen .de, .at, .ch, .li und .eu, für die netcup als eigenständiger Registrar agiert. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der netcup GmbH den Exhibit A der EPAG Domainservices GmbH, nachzulesen unter https://www.epag.de/downloads/exhibit-a.htm, sollte die Domainregistrierung über die EPAG Domainservices GmbH abgewickelt werden.
  5. Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.

Sondervorschriften für Webhosting

    Ist Gegenstand des zwischen netcup und dem Kunden geschlossenen Vertrages die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting), gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. netcup überlässt dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB.
  2. Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse.
  3. Soweit vertraglich geschuldet, stellt netcup dem Kunden im Rahmen des geltenden Rechts Möglichkeiten zur Auswertung der Besucherzahlen und des Besucherverhaltens auf den Webseiten des Kunden bereit. Die Statistiken können vom Kunden im Webservermanagementsystem (Confixx) abgerufen werden. netcup behält sich vor, diese Möglichkeiten einzuschränken oder ganz einzustellen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. netcup wird den Kunden hierauf rechtzeitig zuvor hinweisen. Im Falle einer wesentlichen Änderung ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Ziff. 6 Nr. 3 ordentlich zu kündigen.
  4. Jeder Zugriff auf die vom Kunden hinterlegten Daten über das Internet ist mit der Übertragung von Daten (traffic) verbunden. Überschreitet der Kunde ein ihm vertraglich eingeräumtes inklusiv-traffic-Volumen, fällt für jedes weitere Gigabyte traffic eine Gebühr an, deren Höhe in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist.

Sondervorschriften für Übergabe und Nutzung von Software

    Sofern netcup dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung Software zur Nutzung überlässt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. Der Kunde ist berechtigt, die von netcup entwickelte Software im Rahmen der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu nutzen. netcup räumt dem Kunden hierzu ein auf die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages beschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein.
  2. Übergebene Software und Handbücher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von netcup.
  3. Bei der Überlassung von Fremd-Software (auch open-source-Software) hat der Kunde die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers zu beachten.

Sondervorschriften für Servermanagement

    Soweit Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages die Vermietung eines (virtuellen oder physikalischen) Servers inkl. Management durch netcup ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. Im Gegensatz zu Standard-Webhosting stellt netcup dem Kunden einen eigenen Server bereit, der entweder als tatsächliche Hardware vorhanden ist (physikalischer Server) oder dessen Funktionalität durch Software emuliert wird (virtueller Server).
  2. netcup verpflichtet sich, das Betriebssystem des Servers aktuell zu halten und verfügbare Updates und Patches, soweit diese verfügbar sind, zu installieren. Dennoch kann es zu Sicherheitslücken durch Konfigurations- oder Programmierungsfehler kommen, für die noch keine Patches verfügbar sind (sog. Exploits). netcup haftet nicht für Störungen und Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte Sicherheitslücken ausnutzen, für die noch keine Abhilfe bekannt ist.
  3. Soweit netcup die Verwaltung und Administrierung des überlassenen Servers übernommen hat, erhält der Kunde keinen root-Zugriff zum Server.

Sondervorschriften für Wiederverkäufer (Reseller)

    Soweit der Kunde die ihm überlassenen Leistungen nicht selbst nutzt, sondern entgeltlich an Dritte (Drittkunden) weitergibt (Reseller), gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. Der Kunde ist berechtigt, Dritten vertragliche Nutzungsrechte an den von netcup zur Verfügung gestellten Internetpräsenzen einzuräumen. Dieses Vertriebsrecht ist nicht ausschließlich. Ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 98b HGB besteht nicht.
  2. Gegenüber netcup bleibt der Kunde alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet, die wesentlichen Vertragspflichten des Kunden aus Nr. 5 dieser AGB an die Drittkunden weiterzugeben und diese zur Einhaltung dieser Bedingungen anzuhalten.
  3. Soweit für Änderungen an Verträgen oder Domainreservierungen die Mitwirkung des Drittkunden erforderlich ist, stellt der Kunde sicher, dass diese Mitwirkungshandlungen fristgerecht erbracht werden.
  4. Der Kunde haftet netcup gegenüber für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Drittkunde gegen die Vertragspflichten nach diesen AGB verstößt.

Sondervorschriften für Colocation

    Soweit Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages die Vermietung von Platz in einem Rechenzentrum zwecks Unterbringung von Gerätetechnik / Hardware (Server, Switche, Router), sog. Colocation / Housing, ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. netcup stellt dem Kunden Höheneinheiten zum Zwecke der Installation von Gerätetechnik für Telekommunikationszwecke zur Verfügung. Zu den Höheneinheiten kann der Kunde Strom- und Netzwerkanschlüsse buchen. Diese sind ausschließlich für die in den Höheneinheiten untergebrachte Gerätetechnik bestimmt. netcup stellt lediglich eine Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem vom Kunden übergebenen IT-System her. Auf einen Datenverkehr außerhalb des eigenen Datenkommunikationsnetzes hat netcup keinen Einfluss.
  2. netcup bzw. ihre Lieferanten überwachen den Zugang zum Rechenzentrum und erlauben nur autorisierten Personen Zutritt zu diesem. Der Kunde kann nur zusammen mit einem Mitarbeiter von netcup (nach vorheriger Terminabsprache) Zugang zu seiner Colocation erhalten. Das Rechenzentrum wird per Videoaufzeichnung überwacht.
  3. Der Kunde hat folgende Mitwirkungspflichten:
    • Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den technischen Betrieb und die Unterhaltung seiner Geräte. netcup treffen keine Obhutspflichten. Sollten Umstände eintreten, die eine Beschädigung der Gerätetechnik des Kunden erwarten lassen, wird netcup den Kunden unverzüglich unterrichten.
    • Zur Gewährleistung ausreichender Klimatisierung nutzt der Kunde nur Geräte, die in einem 19-Zoll-Rack montiert werden können.
    • Der Kunde benutzt die in den Höheneinheiten untergebrachten Geräte nur im Rahmen der gesetzlich erlaubten Anwendung.
    • Die von der Kundenseite in den Höheneinheiten installierten Geräte dürfen nur zum vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden.
    • Eine Elektroversicherung entsprechend dem Wiederbeschaffungswert der installierten Gerätetechnik muss vom Kunden abgeschlossen werden. Die Versicherungspolice ist netcup auf Verlangen vorzulegen. netcup übernimmt keine Haftung für Schäden an der Gerätetechnik vom Kunden. Der Kunde stellt netcup von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf die Gerätetechnik frei.
    • Sofern der Kunde Geräte Dritter in den Höheneinheiten unterbringt, übernimmt der Kunde gegenüber netcup dieselbe volle Verantwortung für diese Geräte, wie wenn er Eigentümer dieser Geräte wäre.
  4. Der Kunde installiert seine Gerätetechnik auf eigene Verantwortung und eigene Kosten. netcup koordiniert die Erstinstallation der Gerätetechnik und stellt einen reibungslosen Ablauf der Unterbringung der Geräte sicher. Der Kunde kann gegen eine vorab zu vereinbarende pauschale Vergütung seine Gerätetechnik auch von netcup installieren lassen. Zu diesem Zweck liefert oder versendet der Kunde seine Gerätetechnik auf eigene Kosten und eigenes Risiko an den von netcup zu benennenden Installationsort.
  5. netcup führt auf Wunsch des Kunden sog. "Remote-Hands"-Dienstleistungen an der Gerätetechnik des Kunden durch. Diese wird nach einer vorab vereinbarten Preisliste abgerechnet. Nach dieser Preisliste wird auch abgerechnet, wenn der Kunde zusammen mit einem Mitarbeiter von netcup das Rechenzentrum betritt.
  6. netcup ist berechtigt, den Standort des Rechenzentrums zu jeder Zeit wechseln zu können. Der Kunde wird rechtzeitig über einen Wechsel des Standorts informiert. Die Demontage der Gerätetechnik im alten Rechenzentrum und die anschließende Montage der Gerätetechnik im neuen Rechenzentrum führt netcup durch.
  7. Wird der Vertrag für die Colocation gekündigt, demontiert netcup zum Kündigungstermin die Gerätetechnik für den Kunden. Der Kunde kann anschließend die Hardware bei netcup abholen bzw. diese sich zusenden lassen. Der Kunde trägt die Kosten für die Verpackung und einen versicherten Versand. Der Kunde kann seine überlassene Gerätetechnik zu jedem Zeitpunkt zurücknehmen. Der Bestand des Vertragsverhältnisses wird hierdurch allerdings nicht berührt, insbesondere bleibt die Entgeltzahlungspflicht des Kunden bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
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